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ESTV lockert Anforderungen der digitalen Signatur
Neu werden Papierrechnung und die elektronische Rechnung gleichgestellt. Doch bietet eine digitale Signatur nach wie vor den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen.
Bis jetzt mussten Rechnungen, die im PDF Format versendet wurden, mit einer ElDI-V Signatur versehen werden. Für KMU war dies aufgrund hohen Kosten und der komplizierten Administration beinahe nicht machbar. Aus diesem Grund haben viele KMU ihre Rechnungen immer noch in Papierform versendet. Nun hat die ESTV die Anforderungen für den elektronischen Zahlungsverkehr gelockert: Bei der MWST gilt der Grundsatz der Beweismittelfreiheit, was auch für den Vorsteuerabzug von PDF Rechnungen angewendet werden kann. Ob die Rechnung in Papierform oder elektronisch erfolgt: der Nachweis des Ursprungs kann unabhängig vom Format erbracht werden. Dies gilt, wenn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Artikel 957a OR eingehalten sind.
Somit sind die Papierrechnung und die elektronische Rechnung gleichgestellt. Trotz dieser Lockerung hält die ESTV fest, schade eine ElDI-V Signatur auf dem Beleg nicht, denn eine digitale Signatur biete den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen.
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Albert Blattmann 06.11.2016
Stichworte: Mehrwertsteuer, Digitale Signature
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