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Höhere AHV-Beiträge ab 2020
Am 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom Volk angenommen. Es tritt auf Anfang 2020 in Kraft.
Per 1. Januar 2020 steigt der AHV-Lohnbeitrag von 8,4% auf 8,7%. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von bisher 10,25% auf neu 10,55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Gerne verweisen wir auf die Übersicht der Beiträge und Leistungen 2020.
Schweizerischer Treuhänderverband 28.11.2019
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