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Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 1. Januar 2021
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45% auf 0.5% erhöht. Dies betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Durch diese Erhöhung steigt der AHV/IV/EO Gesamtbetrag von 10.55% auf 10.60%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen neu je 5.3% (bisher je 5.275%). Vergessen Sie die Anpassungen bei den Lohnabrechnungen nicht.
Anfangs Jahr treten weitere Änderungen in Kraft. Die AHV-Altersrenten werden erhöht, es gibt Änderungen in der 2. Säule und auch der Maximalbetrag der Säule 3a steigt. Die genauen Details finden Sie auf unserer Übersicht. Sozialversicherungen - Beiträge und Leistungen 2021.
WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!
Kathrin Kühn 4. Dezember 2020
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