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Lohngleichheitsanalyse – Bin ich als Arbeitgeber davon betroffen?Alle Betriebe in der Schweiz mit 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind seit dem 1. Juli 2020 verpflichtet, bis am 30. Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse zu erstellen.
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