Publikationen Mehrwertsteuer

Wann entsteht die Steuerforderung – und was bedeutet das für die MWST?

In einem Fachartikel für WEKA Business Media befasst sich Matthias Höhn mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung und zeigt auf, weshalb dieser keine Auswirkung auf die mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistung selbst hat.

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Meldeverfahren und Einlageentsteuerung – Unterlagen elektronisch einreichen

Neu müssen das Formular 764 und Dokumente zur Einlageentsteuerung elektronisch über das e-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden.

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Plattformbesteuerung – Fallstricke für Plattformnutzer

Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 1. Januar 2025 wird bei Warenlieferung, die über eine von Dritten betriebenen elektronischen Plattform erfolgen, rein für Zwecke der Mehrwertsteuer eine Lieferfiktion angenommen. Der Verkauf wird, nur für Zwecke der Mehrwertsteuer (nicht zivilrechtlich), zweistufig behandelt, als eine Lieferung vom Verkäufer an die Plattform und von der Plattform an den Käufer. Während auf den ersten Blick hauptsächlich die Plattformen in die Pflicht genommen werden, haben die Neuerungen auch gewichtige Auswirkungen auf die Verkäufer, auch solche, die nicht mehrwertsteuerlich registriert sind. Nachfolgend wird kurz auf einige Punkte eingegangen.

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Wechsel der Abrechnungsmethode per 1.1.2025 - Gefahren und Chancen

Der Bundesrat hat die im Juni 2023 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) im August 2024 per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt auch die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) in Kraft. In der MWSTV erfolgen auch Anpassungen, die nicht auf einer Änderung des MWSTG beruhen. Eine davon betrifft den Wechsel der Abrechnungsmethode von der effektiven Methode zu den Saldo- und Pauschalsteuersätzen und umgekehrt. Neu ist der Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen beim Wechsel zu berücksichtigen. Entsprechend birgt der Wechsel diesbezüglich ab dem 1.1.2025 Gefahren, aber auch Chancen.

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Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zum elektronischen Verfahren in Kraft

Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

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Aktuelle Entwicklungen bei der MWST

Bei der Unternehmensabgabe RTVG gab es per 01.01.2021 die ersten Veränderungen. Aktuell sind natürlich auch bei der MWST die COVID-Massnahmen, die verschiedene Auswirkungen auf die MWST-Abrechnungen haben. Und obwohl die letzte Teilrevision des MWSTG gerade mal per 01.01.2018 stattgefunden hat, ist schon die nächste Teilrevision des MWSTG per 01.01.2023 geplant. Es bleibt spannend.

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MWST: Problemlos durch die Kontrolle

Die Mehrwertsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, sie korrekt zu deklarieren. 

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Schweizer Unternehmen - Pflicht zur Registrierung auch wenn 100 % der Leistungen im Ausland erbracht werden

Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich auch die Schweizer Unternehmen (ab einem steuerbaren Umsatz von CHF 100'000) bei der MWST anmelden, welche 100 % ihrer Leistungen im Ausland erbringen. 

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Erhöhung MWST-Sätze per 1. Januar 2024

In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen, weshalb ab 01. Januar 2024 neue MWST-Sätze gelten:

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Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine per 1. Januar 2023

Die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen wir per 1. Januar 2023 von bisher Fr. 150'000 auf neu Fr. 250'000 erhöht.

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Stolpersteine bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen

Die Saldosteuersätze sind eine beliebte Abrechnungsmethode, um die administrative Handhabung der MWST zu vereinfachen. Sie beinhaltet aber auch einige Stolpersteine, die die Steuerpflichtigen und deren Vertreter beachten sollten, um nötigenfalls rechtzeitig zu reagieren.

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Änderungen im Bereich e-commerce: das EU-Digitalpaket per 01. Juli 2021

Leistungen sollen aus Mehrwertsteuersicht dort besteuert werden, wo sich der End-Abnehmer und somit der tatsächliche Verbrauch stattfindet. Um dies sicherzustellen wurden per 01. Juli 2021 grundlegende mehrwertsteuerliche Änderungen im Bereich e-commerce in der Europäischen Union (EU) eingeführt.

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Auszahlung MWST Guthaben

Neu allgemein innerhalb von 30 Tagen

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Zusätzliches MWST Risiko bei Firmenübernahme

Ein neu veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtes hat die bisher gängige Praxis in Bezug auf die MWST Risiken bei einer Firmenübernahme relativiert.

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MWST-Betrachtung von Blockchain Token

Die Schweizer Behörden, vor allem der Kanton Zug, nehmen im Bereich Blockchain Technologie weltweit eine Vorreiterrolle ein. Daher beschäftigen wir uns mit dem Thema, wie Blockchain Token aktuell aus mehrwertsteuerlicher Sicht behandelt werden. 

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ESTV lockert Anforderungen der digitalen Signatur

Neu werden Papierrechnung und die elektronische Rechnung gleichgestellt. Doch bietet eine digitale Signatur nach wie vor den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen.

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