Publikationen Mehrwertsteuer

Zusätzliches MWST Risiko bei Firmenübernahme

Ein neu veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtes hat die bisher gängige Praxis in Bezug auf die MWST Risiken bei einer Firmenübernahme relativiert.

 

Wird ein Unternehmen verkauft, unterscheidet man grundsätzlich zwischen einem Asset-Deal (Verkauf von Vermögenswerten) und einem Share-Deal (Aktienverkauf).

 

Bei einem Asset-Deal verkauft man einzelne Vermögenswerte des Unternehmens (wie z.B. Kundenstamm, einzelne Aktiven und Passiven, bestehende Verträge usw.). Bei einem Share-Deal verkauft man die Aktien/Stammkapital des Unternehmens und somit die juristische Person, als Einheit mit allen Rechten und Pflichten.

 

Beim Share-Deal gehen sämtliche Verbindlichkeiten und Risiken eines Unternehmens (auch solche, die nicht bekannt waren) mit dem Verkauf an den Käufer über. Beim Asset-Deal bleiben die bestehenden Risiken beim Verkäufer, zumindest war dies bis jetzt die Meinung. In der Praxis wurde der Share-Deal aus steuerlichen und administrativen Überlegungen häufig dem Asset-Deal vorgezogen.

 

Mit einem neu veröffentlichten Urteil (2C 923/2018) hat das Bundesgericht die bisher gängige Praxis in Bezug auf die Übernahme von Risiken relativiert. Gemäss diesem Urteil muss davon ausgegangen werden, dass die mehrwertsteuerlichen Risiken des gekauften Vermögenswertes bei einem Asset-Deal auf den Käufer übergehen (partielle Steuersukzession), auch wenn die verkaufende Rechtseinheit weiterhin bestehen bleibt und sogar weiterhin operativ tätig ist.

 

Die Auswirkungen des Urteils sind noch nicht abschliessend geklärt. Dieser Entscheid bedeutet jedoch, dass in Zukunft auch bei einem Asset-Deal allfällige mehrwertsteuerliche Risiken unbedingt vorgängig geprüft werden sollten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

 

WAS wir tun ist nicht einzigartig aber wie WIE wir es tun!

 

Kathrin Kühn 4. Juni 2020