Publikationen Mehrwertsteuer

Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine per 1. Januar 2023

Die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen wir per 1. Januar 2023 von bisher Fr. 150'000 auf neu Fr. 250'000 erhöht.

 

Gemäss einer groben Schätzung können sich rund 180 Vereine und gemeinnützige Institutionen aus dem Mehrwertsteuerregister löschen lassen, weil sie die neue Umsatzgrenze nicht mehr erreichen. Hierfür ist eine schriftliche Abmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung ESTV notwendig. Ohne Abmeldung gilt die Steuerpflicht weiterhin.

 

Steuerpflichtige Personen können sich jeweils auf Ende einer Steuerperiode (= Kalenderjahr) abmelden. Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei den Abklärungen. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Tatjana Späni, unsere Mehrwertsteuer-Expertin spaeni@fineac.ch.

 

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WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Tatjana Späni, 18. Oktober 2022

 

Stichworte: MWST, Verein, Fineac