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Erhöhung MWST-Sätze per 1. Januar 2024

In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen, weshalb ab 01. Januar 2024 neue MWST-Sätze gelten:

 

                                                         bisher         neu

Normalsatz                                      7.7%           8.1%

Reduzierter Steuersatz                  2.5%           2.6%

Sondersatz für Beherbergung       3.7%           3.8%

 

Die Erhöhung der Steuersätze führt auch zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuer- sowie Pauschalsteuersätze. Des Weiteren ändert auch die Umsatz- und Steuerzahllastlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode.

 

Der Zeitpunkt der Erhöhung scheint zwar noch in weiter Ferne, wir empfehlen Ihnen jedoch genügend Zeit einzuplanen, um Systemanpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

 

Spezifische Fragestellungen sollten frühzeitig in Angriff genommen werden. z.B.

  • Welche Leistungen sind zum alten und welche zum neuen Steuersatz abzurechnen?

  • Wie sind Vorauszahlungen, Skonti, Rabatte o.ä. zu behandeln?

  • Sind Verträge anzupassen? Wie sind Verträge per sofort auszustellen?

Gerne unterstützen wir Sie bei den Abklärungen. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Tatjana Späni, unsere Mehrwertsteuer-Expertin spaeni@fineac.ch.

 

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WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Tatjana Späni, 16. Dezember 2022

 

Stichworte: MWST, Neue MWST-Sätze, Fineac