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Schweizer Unternehmen - Pflicht zur Registrierung auch wenn 100 % der Leistungen im Ausland erbracht werden

Seit dem 1. Januar 2018 müssen sich auch die Schweizer Unternehmen (ab einem steuerbaren Umsatz von CHF 100'000) bei der MWST anmelden, welche 100 % ihrer Leistungen im Ausland erbringen. 

 

Bisher waren für die Berechnung der relevanten Umsatzgrenze nur die «Leistungen in der Schweiz» zu berücksichtigen. Neu gilt hier auch für Schweizer Unternehmen der «weltweite Umsatz». Diese Erweiterung der Registrierungspflicht erfolgte im Rahmen der Teilrevision des MWST-Gesetzes.

 

Wenn das Kriterium des weltweiten Umsatzes mit steuerbaren Leistungen von über CHF 100'000 erfüllt wird, besteht eine obligatorische Pflicht zur Anmeldung bei der ESTV sowie zur periodischen Deklaration der MWST. Dies auch wenn schlussendliche keine Schweizer MWST auf den Leistungen im Ausland geschuldet wird.

 

Sofern Ihre Unternehmen bei Berücksichtigung des weltweiten Umsatzes die relevante Umsatzgrenze erreicht, empfehlen wir Ihnen, die Auswirkungen der neuen MWST Bestimmungen baldmöglichst zu prüfen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Überlegungen sowie bei der allfällig notwendigen Registrierung. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zum Sachverhalt zu kontaktieren.

 

Patrick Lindegger 5. April 2018