Publikationen Mehrwertsteuer
Neue MWST-Info Broschüre 09 (Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31.10.2025 die gesamtüberarbeitete MWST-Info Broschüre 09 als geltende Praxis aufgeschaltet. Die vormals 12 Kapitel wurden auf 5 reduziert, die Themen neu gruppiert und die Vorsteuerkürzung aus der MWST-Info Broschüre 05 (Subventionen und Spenden) neu hier aufgenommen. Nachfolgend wird kurz auf ausgewählte Änderungen eingegangen.
Pauschale Vorsteuerkorrektur auf Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass vom gesamten übrigen (nicht direkt zuordenbaren) betrieblichen Aufwand zuzüglich allfälliger Vermögens- oder Immobilienverwaltungskosten von Dritten jeweils weniger als 10 % auf die Kosten für die einzelnen Nebentätigkeiten entfallen.
Gewährung von Krediten (Zinseinnahmen) und Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren: Sofern es sich bei diesen ausgenommenen Leistungen um eine Nebentätigkeit handelt, kann auf den gemischt genutzten Aufwendungen wie bis anhin eine Vorsteuerkorrektur von 0,02 % dieser Umsätze gemacht werden. Neu ist diese Korrektur notwendig, wenn die Umsätze CHF 250'000 übersteigen (statt wie bis anhin 5% des Gesamtumsatzes und mindestens CHF 10'000). Unter diesem Betrag muss keine Korrektur vorgenommen werden.
Mietzinseinnahmen, für deren Versteuerung nicht optiert wird: Wenn steuerpflichtige Personen als Nebentätigkeit Immobilien ohne Option an Dritte vermieten und mit diesen ausgenommenen Leistungen Umsätze von mehr als CHF 70'000 (statt wie bis anhin CHF 10'000) pro Steuerperiode erzielt werden, kann die Vorsteuerkorrektur auf den gemischt genutzten Aufwendungen wie bis anhin eine Vorsteuerkorrektur von 0,07 % dieser Brutto-Mieteinnahmen gemacht werden. Unter diesem Betrag muss keine Korrektur vorgenommen werden.
Weitere wesentliche Änderungen betreffen unter anderem Vorsteuern im Zusammenhang mit einer Referententätigkeit, Beteiligungsgesellschaften mit oder ohne andere Haupttätigkeit, und die Berücksichtigung von Subventionen im Rahmen einer Einlageentsteuerung. Im Rahmen der Überarbeitung wurden auch andere Broschüren bezüglich dem Vorsteuerabzug geändert, beispielsweise MBI 11 (Luftverkehr) im Zusammenhang mit Flugzeughaltestrukturen.
Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Matthias Höhn, Mandatsleiter MWST, matthias.hoehn@fineac.ch.
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Matthias Höhn, November 2025