Publikationen Mehrwertsteuer

MWST-Betrachtung von Blockchain Token

Die Schweizer Behörden, vor allem der Kanton Zug, nehmen im Bereich Blockchain Technologie weltweit eine Vorreiterrolle ein. Daher beschäftigen wir uns mit dem Thema, wie Blockchain Token aktuell aus mehrwertsteuerlicher Sicht behandelt werden. 

 

Die Hauptabteilung MWST der Eidg. Steuerverwaltung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Token-Arten:

 

Zahlungs-Token – (Bitcoin und Ether etc.) werden primär als Zahlungsmittel verwendet (Cash). Sie unterliegen bei der ausgebenden Person (Gesellschaft, Stiftung) nicht der Mehrwertsteuer.

 

Nutzungs-Token – gewähren das Recht auf den Bezug einer Leistung (z.B. Lizenz). Sie unterliegen bei der ausgebenden Person (wenn Schweizer) meist der Mehrwertsteuer, ausser bei Leistungen an ausländische Empfänger. Werden Nutzungs-Token durch inländische Token-Halter an neue inländische Nutzer verkauft unterliegt das grundsätzlich der Steuerpflicht, da ein Nutzungsrecht übertragen wird. Diese Betrachtungsweise ist noch nicht gefestigt.

 

Anlage-Token – geben einem das Recht an einem Finanzwert (Derivat). Sie unterliegen bei der ausgebenden Person nicht der Mehrwertsteuer. Diese Ansicht ist noch nicht gefestigt. Der Verkauf durch den Token-Halter gilt weiter als ausgenommener Finanzumsatz mit allenfalls anderen Steuerfolgen.

 

Die mehrwertsteuerliche Handhabung ist noch nicht bis ins letzte Detail entschieden und bekannt. Dies sind lediglich erste Einschätzungen, welche sich durchaus noch ändern können. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, den Einzelfall zu prüfen und mittels Ruling mit der Hauptabteilung MWST der Eidg. Steuerverwaltung festzulegen.

 

 

Lesen Sie hier den ersten Gesetzesentwurf des Eidg. Finanzdepartements Entwurf Praxisanpassungen MWST-Gesetz

 

Kathrin Kühn 14. Juni 2018

 

Stichworte: MWST, Token, Blockchain