Publikationen Saläradministration / Sozialversicherungen

Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker oder verunfallter Kinder

Ab 1. Juli 2021 können Eltern schwerkranker Kinder bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen.

 

Mit der Gesetzesänderung, welche per 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sollen erwerbstätige Eltern unterstützt werden, die kranke Kinder betreuen.

 

Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

 

Finanziert wird der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), wessen Beitragssatz deswegen nicht erhöht werden muss.

 

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Kathrin Kühn, 28. Juni 2021

 

Stichworte: Betreuungsurlaub, EO, Sozialversicherungen