Publikationen Saläradministration / Sozialversicherungen

Änderung bei der AHV und Mehrwertsteuer

Das Schweizer Stimmvolk hat sich äusserst knapp für die Sicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) entschieden. Dieser Entscheid bringt folgende Änderungen:

 

Erhöhung der MWST geplant per 1. Januar 2024

Normalsatz von                              7.7% auf               8.1%

Reduzierter Steuersatz von          2.5% auf               2.6%

Sondersatz von                              3.7% auf               3.8%

 

Unternehmen, die nach der Saldosteuersatz- oder Pauschalsteuersatzmethode abrechnen, sind ebenfalls von der Erhöhung der MWST betroffen, da ihre beiwilligten Steuersätze voraussichtlich auch ändern werden.

 

Der geplante Zeitpunkt der Erhöhung scheint zwar noch in weiter Ferne, wir empfehlen Ihnen jedoch genügen Zeit einzuplanen, um Systemanpassungen rechtzeitig vorzunehmen. Spezifische Fragestellungen sollten frühzeitig in Angriff genommen werden. z.B.

 

  • Welche Leistungen sind zum alten und welche zum neuen Steuersatz abzurechnen?

  • Wie sind Vorauszahlungen, Skonti, Rabatte o.ä. zu behandeln?

  • Sind Verträge anzupassen? Wie sind Verträge per sofort auszustellen?

 

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) per 1. Januar 2024

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Frauen mit Jahrgängen 1961 bis 1969 können sich zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten.

 

Das neue Gesetzt bringt zusätzlich mehr Flexibilität: es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern.

 

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Umsetzung brauchen, melden Sie sich bitte bei unserer MWST-Expertin Tatjana Späni, spaeni@fineac.ch, wir unterstützen Sie gerne.

 

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WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Kathrin Kühn, 26. September 2022

 

Stichworte: AHV Reform 21, Altersvorsorge, Pension