Publikationen Saläradministration / Sozialversicherungen

Kantonspauschale Kinderbetreuung – jetzt Gesuch einreichen

Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 an den Betreuungskosten der Eltern. Diese Beteiligung gilt für Kitas und Tagesfamilien und beträgt 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungskosten.

 

Sie erhalten die Kantonspauschale, wenn:

✓ Ihr Kind im Kanton Zug wohnt.

✓ Ihr Kind älter als 3 Monate ist.

✓ Ihr Kind in einer anerkannten Kita oder Tagesfamilie betreut wird (im Kanton Zug oder ausserhalb).

✓ Beide Eltern arbeiten oder eine staatlich geregelte Ausbildung machen.

✓ Sie das vollständige Gesuch einreichen.

 

Wie stelle ich das Gesuch?

✓ Registrierung Zug Login

✓ Download eZug App

✓ Benötigte Unterlagen:

  • Aktueller schriftlicher Nachweis der Betreuung des Kindes in der Kita oder Tagesfamilie 
  • Aktuelle schriftliche Nachweise zur Erwerbstätigkeit/Ausbildung der Erziehungsberechtigten 
    • Die Vorlagen der Bestätigungen sind ebenfalls abrufbar auf der HP

✓ Einreichung des Gesuchs über CIVO

 

Weitere Informationen zur Kantonspauschale Kinderbetreuung finden Sie unter folgendem Link:

Kantonspauschale Kinderbetreuung

 

Michael Arnold, 12.06.2026