Publikationen Saläradministration / Sozialversicherungen

Gefahr von AHV–Beitragslücken bei Studenten

Haben Sie Kinder, welche studieren oder sind Sie selber Student? Gerne machen wir Sie auf die Problematik von AHV-Beitragslücken bei Studierenden aufmerksam.

 

Die AHV Beitragspflicht für Nichterwerbstätige beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres, deshalb auch bei Studierenden. Allfällige Lücken können nur innerhalb von 5 Jahren nachbezahlt werden. Fehlende Beitragsjahre führen zu lebenslangen Rentenkürzungen im Pensionsalter.

 

Informieren Sie sich detailliert in der Broschüre der Ausgleichskasse «Beiträge der Studierenden an die AHV, IV, EO»

 

Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation helfen wir gerne weiter. Kontaktieren Sie uns auf info@fineac.ch oder 041-727 51 00.

 

 

Kathrin Kühn 17. September 2019

 

Stichworte: AHV-Beitrag,Studenten