Publikationen Steuern
Aktuelle Tipps um einfach Steuern zu sparen:
Der Kanton Zug hält in seinem Steuerbuch fest, dass ab dem Steuerjahr 2025 die Möglichkeit besteht, das steuerbare Eigenkapital unter das einbezahle Aktien-, Grund- oder Stammkapital (einschliesslich einbezahltes Partizipationskapital) zu reduzieren.
Hat das Parlament am 20. Dezember 2024 den Eigenheimbesitzern ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gemacht? Nach Jahrzehnten der Diskussion hat das Parlament letztes Jahr, kurz vor Weihnachten, die Abschaffung des Eigenmietwertes beschlossen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesgrundlage zur Besteuerung von Grenzgängern geschaffen, wenn diese Telearbeit (u.a. im Home-Office) verrichten. Von den neuen Regeln, welche seit dem 1. Januar 2025 gelten, sind rund 400’000 Grenzgänger sowie deren Arbeitgeber betroffen.
Der Bundesrat hatte am 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch («AIA») über Kryptowerte eröffnet, welche bis am 15. November 2024 lief. Der AIA über Kryptowerte soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten und dabei in den AIA über Finanzkonten integriert werden.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Neuerung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a zu ermöglichen.
Zahlen Sie in Ihre Säule 3a ein und sorgen Sie so individuell und flexibel für die Zukunft vor. Gleichzeitig profitieren Sie von tieferen Steuern, da sich Ihr steuerbares Einkommen dadurch reduziert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung setzt die Fristen für Verrechnungssteuer-Deklarationen konsequent durch und eröffnet bei Verspätungen Verwaltungsstrafverfahren mit Bussen von bis max. CHF 5’000. Es wird deshalb dringend empfohlen, dass Unternehmen die Fristen unbedingt einhalten, um unnötige Umtriebe und mögliche Bussgelder zu vermeiden.
Aktuelle Tipps um einfach Steuern zu sparen:
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Kurslisten 2020 aktualisiert und dabei auch mehrere Kryptowerte aufgeführt.
Die Eidg. Steuerverwaltung beschliesst eine seit langem überfällige administrative Vereinfachung:
Wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz US-Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Immobilien usw.) vererben, können Erben in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden.
Bei Bitcoin & Co. handelt es sich um steuerpflichtiges Vermögen. Sie sind im Guthaben- und Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Am 4. März 2024 ist die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (kurz «Erbschaftssteuerinitiative») der JUSO Schweiz zustande gekommen.
Auch in der Welt der Steuern sind Zinsen zu verdienen und dann noch steuerfrei. Durch das allgemein gestiegene Zinsumfeld wird die positive Verzinsung für frühzeitige Zahlungen von Kantons- und Gemeindesteuern durch natürliche Personen wieder zum Thema. Mehrere Kantone in der Schweiz wenden dies nun wieder an und belohnen jene Steuerpflichtigen, welche frühzeitig ihre Steuern begleichen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.
Am letzten Sonntag hat das Zuger Stimmvolk die 8. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes mit einem Ja-Anteil von 72.3% deutlich angenommen. Ab dem Steuerjahr 2024 gelten somit die folgenden Anpassungen:
Am Sonntag, 18. Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk mit einem deutlichen «Ja» (78.45%) der Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen in der Schweiz zugestimmt.
Bundesgerichtsentscheid zur Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten bei einer Totalsanierung
Grenzgänger und leitender Angestellter nach DBA CH/DE und multilaterale Vereinbarung zur Zuständigkeit bei Telearbeit («Remote Working»)
Per 1. Januar 2023 sind im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren für Verrechnungssteuerzwecke im Konzernverhältnis die folgenden Erleichterungen eingetreten:
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 13. Juli 2022 einen Antrag an den Kantonsrat für die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten bei den Staats- und Gemeindesteuern gestellt.
Der Bundesrat hat über erhöhte Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien diskutiert.
Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden zukünftig vor allem Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung und Rentnerehepaare entlastet.
Der Bundesrat hat zwei Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern verabschiedet.
Planung der 8. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes: Weitere Entlastungen geplant, insbesondere für Familien.
Ab 1. Januar 2022 werden die Administrationshürden um FABI (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) gelockert und der pauschale Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge angepasst.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ist erstmals für das Steuerjahr 2021 anzuwenden und bis am 31. März 2022 (gleiche Frist wie bei der Tarifkorrektur) muss der entsprechende Antrag eingereicht werden.
Wer erbt, soll die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträge neu in seinem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge («WEF») ist neben anderen Einschränkungen grundsätzlich nur für selbstbewohntes Wohneigentum (Eigenbedarf) möglich und muss bei einer Veräusserung (oder dieser wirtschaftlich gleichzusetzen) zurückbezahlt werden. Das Bundesgericht hat nun aber in einem Fall (BGE 9C_293/2020) mit WEF Vorbezug und späterer Vermietung das Rückzahlungsbegehren der Pensionskasse abgelehnt.
In den letzten Wochen wurden unter der Bundeshauskuppel einige Beschlüsse gefasst und Änderungen angestossen. Anbei eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Punkten:
Als erster Kanton der Schweiz nimmt Zug einmal mehr eine Vorreiterrolle ein.
Das Zuger Stimmvolk hat deutlich Ja gesagt zur Änderung des Zuger Steuergesetzes zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die das Coronavirus ausgelöst hat.
Die Zukunft ist digital. Mit unserer neuen Software werden sämtliche Steuerunterlagen digital erfasst und mit wenigen Klicks am richtigen Ort für die Weiterverarbeitung abgelegt.
Am 1. Januar 2020 tritt die STAF - die aus der Reform der Unternehmenssteuer und aus der Zusatzfinanzierung der AHV besteht - in Kraft. Unternehmen müssen jetzt handeln, damit sie bis dahin mögliches Optimierungspotenzial der STAF ausschöpfen können.
Das Schweizer Volk nimmt mit deutlichen 66.4% die STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) an und sagt damit «Ja» zu einem weiterhin attraktiven Steuerstandort!
Initial Coin Offerings (ICO), also die Kapitalbeschaffung mittels Herausgabe von auf der Blockchain-Technologie basierender Coins oder Token, sind gerade «en vogue» und in aller Munde.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird aufgrund eines wegweisenden Bundesgerichtsentscheides neu definiert. Im Beitrag erfahren Sie mehr, wie die Handhabung ist.