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Kanton Zug sagt Ja zur Änderung des Steuergesetzes

Das Zuger Stimmvolk hat deutlich Ja gesagt zur Änderung des Zuger Steuergesetzes zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die das Coronavirus ausgelöst hat. 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind wie folgt:

 

  • Senkung des Kantonssteuerfusses (befristet): Der Kantonssteuerfuss wird von aktuell 82% für die Steuerjahre 2021 bis und mit 2023 auf 80% gesenkt.

 

  • Erhöhung der persönlichen Abzüge (befristet): Der persönliche Abzug wird von aktuell CHF 7’100 (Alleinstehende) bzw. CHF 14’200 (Verheiratete) für die Steuerjahre 2021 bis und mit 2023 auf CHF 11’100 bzw. CHF 22’200 erhöht.

 

  • Ausbau und Vereinfachung des Mieterabzugs (unbefristet): Ab dem Steuerjahr 2021 können Mieterinnen und Mieter generell 30% der Wohnungsmiete bis maximal CHF 10’000 in Abzug bringen.

 

Die obigen Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die Quellensteuertarife, welche rückwirkend per 1. Januar 2021 reduziert werden müssen. Somit müssen die für das Jahr 2021 bereits erfolgten Veranlagungen zugunsten der betroffenen Arbeitgeber und quellenbesteuerten Personen korrigiert werden. Weitere Informationen diesbezüglich folgen.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Cornelia Hager, Leiterin Steuern Privatkunden, hager@fineac.ch oder Remo Merz, Leiter Unternehmenssteuern, merz@fineac.ch

 

WAS  wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Remo Merz, 7. März 2021

 

Stichworte: Kanton Zug, Volksabstimmung, Steuergesetz