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Kanton Zug ermöglicht ab 2021 Bezahlung von Steuern mit Kryptowährungen

Als erster Kanton der Schweiz nimmt Zug einmal mehr eine Vorreiterrolle ein.

 

Der Kanton Zug ermöglicht in Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse Steuerschulden von natürlichen wie auch juristischen Personen mit Krypotwährungen zu bezahlen. Die kantonale Steuerverwaltung akzeptiert ab Februar 2021 die Bezahlung vorläufig nur mit Bitcoin und Ether. Der Betrag ist beschränkt auf den Gegenwert von CHF 100’000 und kann nicht als Teilzahlung neben Schweizer Franken verwendet werden.

 

Mit dem Versand der provisorischen Rechnungen für die direkte Bundessteuer 2020 besteht nun das erste Mal die Gelegenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wünschen Sie eine Bezahlung Ihrer Steuern mittels Kryptowährung haben Sie sich bei der Steuerverwaltung zu melden, welche Ihnen den entsprechend QR-Code für die Bezahlung zusendet. Verwenden Sie dazu folgenden Link.

 

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte, merz@fineac.ch.

 

Remo Merz, 8. März 2021

 

Stichworte: Steuern, Kanton Zug, Krypto, Bitcoin, Ether