Publikationen Steuern

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll neu mit einer Pauschale besteuert werden können

Die Eidg. Steuerverwaltung beschliesst eine seit langem überfällige administrative Vereinfachung: 

 

Ab 1. Januar 2022 wird der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge auf 0.9%/Monat erhöht, womit auch die Fahrkosten zum Arbeitsort abgedeckt werden und entsprechend die Aufrechnung des Arbeitsweges (i.Z.m. FABI) sowie die Pflicht zur Deklaration des Anteil Aussendienst entfallen. Die Kantone können diese Verordnungsänderung freiwillig übernehmen und werden dies wohl im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises grösstenteils auch tun.

 

Lesen Sie hier die offizielle Medienmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Cornelia Hager, Leiterin Steuern Privatkunden, hager@fineac.ch oder Remo Merz, Leiter Unternehmenssteuern, merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 18. März 2021

 

Stichworte: Steuer, ESTV, Geschäftsfahrzeug, FABI