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Steuererklärung 2020 – Vermögenssteuerwerte für Kryptowährungen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Kurslisten 2020 aktualisiert und dabei auch mehrere Kryptowerte aufgeführt.

 

Die Kurse sind eine Empfehlung der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die kantonalen Steuerbehörden. Die meisten Kantone akzeptieren die Werte und sie sind somit für die Vermögensdeklaration in der Steuererklärung grundsätzlich verbindlich.

 

Aufgrund der eingeschränkten Nutzung für Zahlungszwecke sowie dem Volatilitäts-, Technologie- und Regulierungsrisiko kann aber allenfalls ein Abschlag auf die Kurse gemäss Liste geltend gemacht werden. Auf ähnliche alternative Zahlungsmittel wird teilweise ein pauschaler Abzug von 25% akzeptiert. Somit ist bei der Verwendung der Kurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine gewisse Vorsicht geboten, insbesondere bei materiellen Kursschwankungen u.a. auch gegenüber dem Vorjahreskurs.

 

Hier finden Sie die aktuellen Kurslisten 2020 der ESTV.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Cornelia Hager, Leiterin Steuern Privatkunden, hager@fineac.ch oder Remo Merz, Leiter Unternehmenssteuern, merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 24. März 2021

 

Stichworte: Steuern, Steuer, Kryptowährung, ESTV