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Erhöhung Abzug Kinderdrittbetreuungskosten – max. Fr. 25'000 pro Kind

Per 1. Januar 2023 wird der höhere Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten in Kraft gesetzt. Ab dem Steuerjahr 2023 können somit bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu Fr. 25'000 abgezogen werden. Bisher lag der Abzug bei max. Fr. 10'100 pro Kind und Jahr und erfährt somit eine wesentliche Erhöhung und sorgt damit für eine Entlastung von Familien. Zum Abzug der höheren Kosten liegt es wie zuvor beim Steuerpflichtigen die effektiven Kosten nachzuweisen.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Cornelia Hager, Leiterin Steuern Privatkunden hager@fineac.ch oder Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 25. Januar 2022

 

Stichworte: Steuern, Kinderdrittbetreuungskosten, Steuern Abzug