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Vermögenssteuer

Reduktion der Vermögenssteuerwerte von Wertpapieren ohne Kurswert durch ein angepasstes Bewertungsverfahren ab dem Steuerjahr 2021.

 

Für die Berechnung der Vermögenssteuerwerte für Wertpapiere ohne Kurswert (= nicht kotierte Beteiligungen) gelangt ab dem Steuerjahr 2021 eine neue Ermittlung des Kapitalisierungssatzes zur Anwendung. Der Kapitalisierungssatz ist eine massgebliche Grösse für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert und wird mit der neuen Ermittlungsmethode erhöht und sollte entsprechend die Vermögenssteuerwerte von solchen Anteilseignern reduzieren.

 

Wertpapiere ohne Kurswert sind wie das übrige Vermögen grundsätzlich per Stichtag am 31. Dezember jedes Jahres zum Verkehrswert zu bewerten, wobei der Marktwert als Verkehrswert gilt. Mangels Marktwertes von Wertpapieren ohne Kurswert wird auf das Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Bewertung abgestellt und oftmals die Praktikermethode unter Berücksichtigung des Ertrags- und Substanzwertes angewandt. Dabei wird zur Ermittlung des Ertragswertes der durchschnittliche Reingewinn der letzten zwei oder drei Jahre mit dem Kapitalisierungssatz kapitalisiert. Dieser beträgt unter Anwendung der neuen Ermittlungsmethode für das Steuerjahr 2021 9.5% und liegt somit über dem mittels alter Methode ermittelten Kapitalisierungssatz für 2020 von 7%.

 

Der neue, höhere Kapitalisierungssatz reduziert somit den kapitalisierten Ertragswert und entsprechend den Vermögenssteuerwert Ihrer Wertpapiere ohne Kurswert bzw. Anteile an nicht kotierten Beteiligungen. Gerne können wir für Sie den Einfluss auf Ihre Vermögenssteuerlast 2021 aufzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der breiten Anwendung der Verkehrswertermittlung nach Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz sich Implikationen bei Rulings, bspw. Mitarbeiterbeteiligungen etc., ergeben können.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch oder Cornelia Hager, Leiterin Steuern Privatkunden hager@fineac.ch oder

 

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Remo Merz, 28. Januar 2022

 

Stichworte: Vermögenssteuer, Steuern, Steuerberatung