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Steuerliche Entlastung für Familien im Kanton Zug

Planung der 8. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes: Weitere Entlastungen geplant, insbesondere für Familien.

 

Nach dem der Regierungsrat die 8. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet hat, wurde nun die Finanzdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen und dem Kantonsrat vorzulegen. Die Kernpunkte der Revision sind die folgenden:

 

  • Erhöhung Kinderbetreuungsabzüge:
    - Drittbetreuungsabzug soll von Fr. 6'000 auf neu Fr. 25'000 (analog Bund) erhöht werden (vgl. LINK News FINEAC)
    - Eigenbetreuungsabzug soll von Fr. 6'000 auf neu Fr. 12'000 erhöht werden

  • Senkung der Vermögenssteuer: Generelle Senkung des Vermögenssteuertarifs um 20% und Erhöhung der Steuerfreibeträge

  • Moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs: Generelle Senkung um 5%

  • Unbefristete Beibehaltung der von 2021 bis 2023 erhöhten persönlichen Abzüge: Fr. 11'100 (statt Fr. 7'100) für Alleinstehende und Fr. 22'200 (statt Fr. 14'200) für Verheiratete sollen bleiben (vgl. LINK News FINEAC)

 

Daneben sollen noch Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung vollzogen werden. Der breite und ausgewogene Strauss an Massnahmen soll allen steuerzahlenden Zugerinnen und Zugern zugutekommen und insbesondere die Familien weiter entlasten. Die Massnahmen sollen per 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Zuerst hat aber noch der Kantonsrat darüber zu befinden und im Falle eines Referendums auch die kantonale Bevölkerung.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 2. März 2022

 

Stichworte: Steuern, Fineac, Steuererklärung, Steuerberatung, Zuger Steuergesetz