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Verrechnungssteuer: Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern

Der Bundesrat hat zwei Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern verabschiedet. 

 

Folgende Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft:

 

  • Meldeverfahren im Konzern (Formulare 106/108) wird neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (vorher 20%) für alle juristischen Personen möglich

  • Bewilligung zum Meldeverfahren im internationalen Verhältnis (Formulare 823/823B/823C) ist neu fünf Jahre (vorher drei) gültig

 

Die Mindestbeteiligungsquote von 10% gilt dabei für nationale wie auch internationale Sachverhalte, sofern in den massgebenden internationalen Abkommen keine andere Mindestquote gefordert wird.

 

Die Reduktion der Mindestbeteiligungsquote sorgt für die betroffenen Unternehmen für einen Liquiditätsvorteil, indem im Zeitraum zwischen Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer mehr Liquidität zur Verfügung steht. Daneben bringt die Verlängerung der Gültigkeit der Bewilligung zum Meldeverfahren für die Steuerpflichtigen wie auch Steuerbehörden administrative Erleichterungen, womit nur noch alle fünf Jahre ein Antrag gestellt bzw. bearbeitet werden muss.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 6. Mai 2022

 

Stichworte: Verrechnungssteuer, VST, Formular 106, Formular 108, Formular 823, Formular 823B, Formular 823C