Publikationen Steuern

Direkte Bundessteuer: Abzug für die Krankenkassenprämie soll erhöht werden

Der Bundesrat hat über erhöhte Steuerabzüge für die Krankenkassenprämien diskutiert.

 

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet und will die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer wie folgt erhöhen:

 

  • Maximaler Abzug für Alleinstehende von derzeit Fr. 1'700 auf Fr. 3'000

  • Maximaler Abzug für Ehepaare von derzeit Fr. 3'500 auf Fr. 6'000

  • Abzüge für ein Kind oder eine unterstützungsbedürftige Person von derzeit Fr. 700 auf Fr. 1'200

 

Bitte beachten Sie, dass die Kantone ihre eigenen Abzüge in der Höhe für die Kantons- und Gemeindesteuern wie bis anhin selbst festsetzen können. Da die Gesetzesanpassung dem fakultativen Referendum untersteht ist die definitive Umsetzung und das Inkrafttreten derzeit noch offen. Für weitere Informationen: LINK

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

Folgen Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie auf dem neusten Stand.

 

WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Remo Merz, 2. März 2022

 

Stichworte: Direkte Bundessteuer, Krankenkassenprämie