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Zürich: Regierungsrat schlägt Erhöhung Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten vor

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 13. Juli 2022 einen Antrag an den Kantonsrat für die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten bei den Staats- und Gemeindesteuern gestellt. 

 

Der Abzug soll neu bis max. Fr. 25 000 pro Jahr und Kind (bisher Fr. 10 000) betragen und somit der Lösung auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer angeglichen werden (LINK FINEAC). Die Erhöhung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, wobei der Maximalbetrag den Kosten eines vollzeitlichen und nicht subventionierten Kitaplatzes im Kanton Zürich entsprechen soll. Zum Abzug der Kosten liegt es aber wie zuvor beim Steuerpflichtigen die effektiven Kosten nachzuweisen.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte, Leiter Steuern merz@fineac.ch

 

 

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Remo Merz, 8. September 2022

 

Stichworte: Steuern, Steuer-Tipps, Fineac, Steuererklärung, Kinderdrittbetreuungskosten