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ESTV Rundschreiben bzgl. steuerlich anerkannter Zinssätze für 2023 – Markante Erhöhungen bei den Zinssätzen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.

 

Der aktuellen Lage entsprechend erfahren die Zinssätze in Schweizer Franken wie auch in Fremdwährungen fast durchgehend markante Erhöhungen.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen an Beteiligte in Schweizer Franken wird neu bei mittels Eigenkapital finanzierten Mitteln eine Mindestverzinsung von 1.5% (2022: 0.25%) gefordert. Bei fremdfinanzierten Mitteln verbleibt der Zuschlag auf den Selbstkosten bei 0.25% bis 0.5% (über Fr. 10 Mio. bzw. bis und mit Fr. 10 Mio.), wobei diese ebenfalls mindestens 1.5% betragen muss.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen von Beteiligten steigt die Maximalverzinsung auch entsprechend. Bei Liegenschaftskrediten findet beinahe eine Verdoppelung der aus dem letzten Jahr anwendbaren Zinssätze statt. Bei Betriebskrediten ist weiterhin zwischen Handels- und Fabrikationsunternehmen sowie Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften zu unterscheiden. Die Maximalzinssätze bewegen sich in Abhängigkeit der Darlehenssumme von unter oder über Fr. 10 Mio. zwischen 2% bis 3.75% (2022: 0.75% bis 3%).

 

Bei den steuerlich anerkannten Zinssätzen für Fremdwährungen wurden die Zinssätze für Darlehen oder Vorschüsse u.a. in EUR (von 0.5% auf 3%), USD (2% auf 3.75%) und GBP (1.25% auf 5.25%) massiv erhöht. Die Liste mit den Erhöhungen bei den Fremdwährungen lässt sich beliebig erweitern.

 

Aufgrund des deutlichen Anstiegs der steuerlich anerkannten Zinssätze für 2023 lohnt es sich noch mehr die konzerninterne Finanzierung wieder einmal anhand des Fremdvergleichsgrundsatz zu überprüfen. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-zinssaetze.html

 

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Remo Merz, 9. Februar 2023

 

Stichworte: Steuern, ESTV Rundschreiben, anerkannte Zinssätze 2023, Fineac