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Verrechnungssteuer: Erleichterungen beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis seit 1. Januar 2023

Per 1. Januar 2023 sind im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren für Verrechnungssteuerzwecke im Konzernverhältnis die folgenden Erleichterungen eingetreten:

 

  • Das Meldeverfahren ist neu im nationalen und auch internationalen (sofern massgebendes internationales Abkommen keine andere Mindestquote fordert) Verhältnis bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% anwendbar (vorher 20%).

  • Das Meldeverfahren wird neu auf sämtliche juristische Personen ausgeweitet, welche eine qualifizierte Beteiligung (mind. 10%) halten, also auch auf Stiftungen.

  • Die im internationalen Verhältnis einzuholenden Bewilligungen für das Meldeverfahren (mittels Formular 823/B/C) gelten neu fünf Jahre (vorher drei Jahre).

Die obigen Anpassungen sorgen für weniger Liquiditätsthemen, wenn nun dank der reduzierten Mindestquote ebenfalls das Meldeverfahren angewendet werden kann, und zudem allgemein für administrative Erleichterungen.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 21. Februar 2023

 

Stichworte: VST, Verrechnungssteuer, Meldeverfahren, Konzern