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ESTV Rundschreiben bzgl. steuerlich anerkannter Zinssätze für 2024 – Grösstenteils unverändert zu 2023

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.

 

Die Zinssätze in Schweizer Franken erfahren nur marginale Anpassungen, während es bei den Zinssätzen für Fremdwährungen doch einige markante Verschiebungen nach oben und unten gibt.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen an Beteiligte in Schweizer Franken mittels Eigenkapital finanzierten Mitteln verbleibt die Mindestverzinsung bei 1.5% (2023: 1.5%). Ebenso verbleibt bei fremdfinanzierten Mitteln der Zuschlag auf den Selbstkosten bei 0.25% bis 0.5% (über CHF 10 Mio. bzw. bis und mit CHF 10 Mio.), wobei diese ebenfalls mindestens 1.5% betragen muss.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen von Beteiligten verbleibt die Maximalverzinsung wie im Vorjahr. Einzig bei Betriebskrediten ab CHF 1 Mio. wird die Maximalverzinsung auf 2% (2023: 2.25%) und 1.75% (2023: 2%) für Handels- und Fabrikationsunternehmen bzw. für Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften um je 0.25% reduziert.

 

Bei den steuerlich anerkannten Zinssätzen für Fremdwährungen wurden die Zinssätze für Darlehen oder Vorschüsse u.a. in EUR (von 3% auf 2.5%), USD (3.75% auf 4.25%) und GBP (5.25% auf 3.75%) den aktuellen Marktlagen angepasst.

 

Prüfen Sie auch für 2024, ob Ihre konzerninterne Finanzierung dem Fremdvergleichsgrundsatz standhält. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte remo.merz@fineac.ch.

 

Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-zinssaetze.html

 

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Remo Merz, 19.02.2024

 

Stichworte: ESTV, Zinssätze, Fremdwährungen, Beteiligte