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Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte: Haben Sie nicht deklarierte Kryptowerte?

Der Bundesrat hatte am 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch («AIA») über Kryptowerte eröffnet, welche bis am 15. November 2024 lief. Der AIA über Kryptowerte soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten und dabei in den AIA über Finanzkonten integriert werden.

 

Erstmals im Jahr 2027 sollen Daten betreffend das Jahr 2026 über Eigentümer von Kryptowerten mit den entsprechenden Partnerstaaten ausgetauscht werden. Um diese Eigentümer zu kennen und melden zu können, gelten Registrierungspflichten. Anbieter von Kryptodienstleistungen haben sich unaufgefordert bei der ESTV zu registrieren, sofern sie einen Anknüpfungspunkt zur Schweiz haben. Somit sind allenfalls auch im Ausland ansässige Kryptodienstleister in der Schweiz zur Registrierung verpflichtet (bspw., wenn die Verwaltung in der Schweiz erfolgt).

 

Damit die Kryptodienstleister nach der Registrierung entsprechende Meldungen an die ESTV machen können, müssen diese von sämtlichen Kunden eine Selbstdeklaration einfordern. Sollten Sie bis jetzt nicht deklarierte Kryptowerte im Eigentum haben, ist zeitnah die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige zu prüfen. Spätestens (allenfalls auch bereits vorher) mit der geplanten Umsetzung des Gesetzes per 1. Januar 2026 dürfte eine straffreie Selbstanzeige über die Kryptowerte nicht mehr akzeptiert werden und zu Bussen führen.

 

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden und berichten, wenn die definitive Umsetzung ansteht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung, insbesondere zur Möglichkeit der Nachdeklaration von bis jetzt nicht deklarierten Kryptowerten, kontaktieren Sie gerne Remo Merz, dipl. Steuerexperte, unter remo.merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 13.01.2025