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ESTV-Rundschreiben bzgl. steuerlich anerkannter Zinssätze für 2025 – Mindest- und Maximalzinsen in CHF sind gesunken

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.

 

Die Zinssätze in Schweizer Franken erfahren durchgehende Reduktionen von 0.25% bis 1%, während es bei den Zinssätzen in Fremdwährungen einige Verschiebungen (primär nach oben) gibt. Bei den Leitwährungen gibt es allerdings nur eine Veränderung.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen an Beteiligte in Schweizer Franken mittels Eigenkapital finanzierten Mitteln reduziert sich die Mindestverzinsung auf 1% (2024: 1.5%). Der Zuschlag bei fremdfinanzierten Mitteln auf den Selbstkosten verbleibt bei 0.25% bis 0.5% (über CHF 10 Mio. bzw. bis und mit CHF 10 Mio.), wobei die Verzinsung neu ebenfalls mindestens nur noch 1% betragen muss.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen von Beteiligten reduziert sich die Maximalverzinsung ebenfalls. Bei den Liegenschafts- wie auch Betriebskrediten gibt es über alle Varianten hinweg eine lineare Anpassung nach unten von 1% (Liegenschaftskredite) bzw. 0.25% (Betriebskredite).

 

Die steuerlich anerkannten Zinssätze für Fremdwährungen erfuhren einige deutliche Erhöhungen aber blieben bei den Leitwährungen EUR (2.5%) und USD (4.25%) unverändert. Bei GBP gab es aber eine Anpassung an die Marktlage mit einer Erhöhung auf 4.5% (2024: 3.75%).

 

Prüfen Sie auch für 2025, ob Ihre konzerninterne Finanzierung dem Fremdvergleichsgrundsatz standhält. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Remo Merz, dipl. Steuerexperte, unter remo.merz@fineac.ch

 

Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-zinssaetze.html

 

 

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Remo Merz, Februar 2025