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Kanton Zug: Abstimmung vom 30. November 2025 über Änderungen des Steuergesetzes und das Gesetz über die Standortentwicklung

Mit dem Auslaufen der befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses i.Z.m. COVID-19 wird dieser ab dem Steuerjahr 2024 wieder von 80% auf 82% steigen. Der Kantonsrat schlägt aufgrund der anhaltend guten Finanzlage des Kantons eine weitere befristete Senkung des Kantonsteuerfusses für die Jahre 2026 bis 2029 auf 78% vor. Von der befristeten Senkung könnten natürliche ebenso wie auch juristische Personen durchwegs profitieren.

 

Neben der befristeten Steuersatzsenkung wird für natürliche Personen eine Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien von CHF 6’000 auf CHF 9’200 für Verheiratete bzw. von CHF 3’000 auf CHF 4’600 für die übrigen Steuerpflichtigen vorgeschlagen. Zudem soll der Zuschlag für jedes Kind (oder unterstützungsbedürftige Person) neu um CHF 1’600 statt CHF 1’000 steigen. Als weitere sozialpolitische Massnahme sollen Rentnerinnen und Rentner entlastet werden, indem ihnen bis zu einem Reineinkommen von CHF 120’000 für Verheiratete bzw. CHF 60’000 für die übrigen Steuerpflichtigen ein Abzug von CHF 6’000 pro Person gewährt werden soll. Der Abzug entfällt bei einem Reinvermögen von mehr als CHF 400’000.

 

Nicht von der Senkung des Kantonssteuerfusses profitieren können jene Unternehmen, welche von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind, da diese einer allgemeinen Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. Der Kantonsrat hat deshalb ein Gesetz über die Standortentwicklung aufbereitet. Das Gesetz soll grundsätzlich die Verteilung der zusätzlich erwarteten jährlichen Steuereinnahmen von rund CHF 150 bis 300 Mio. regeln, bzw. in welchem Umfang diese in die Standortentwicklung investiert werden sollen. In den Jahren 2026 bis 2028 sollen maximal CHF 150 Mio. (danach mind. 50% der Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer) für Förderbeiträge an Unternehmen, d.h. neben juristischen Personen auch dem Kanton persönlich und wirtschaftlich zugehörige selbständig Erwerbstätige, im Kanton Zug für direkte Zahlungen oder Steuergutschriften zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat hat unter Beachtung der aktuellen internationalen Entwicklung und der nationalen wie auch internationalen Wettbewerbssituation über die Förderbeiträge, welche nur auf Gesuch hin erfolgen, zu bestimmen.

 

Haben Sie Fragen, was dies für Ihre persönliche Situation bedeutet könnte, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen: Remo Merz, dipl. Steuerexperte, remo.merz@fineac.ch

 

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Remo Merz, September 2025