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Der Eigenmietwert wird definitiv abgeschafft
Das Schweizer Stimmvolk hat sich am Sonntag, 28. September 2025 für den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern ausgesprochen und damit indirekt auch das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung angenommen.
Was wird sich nun ändern?
- Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf Erst- und Zweitliegenschaften
- Einführung einer besonderen kantonalen/kommunalen Liegenschaftssteuer (Spezial-Vermögenssteuer) für Zweitliegenschaften
- Unterhaltkosten auf selbstgenutzten Liegenschaften sind nicht mehr abzugsfähig.
- Investitionen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind auf Stufe Bund nicht mehr abzugsfähig. Auf kantonaler und kommunaler Ebene werden Abzüge weiterhin möglich sein, bis eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz erreicht ist und längstens bis 2050.
- Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten sind beim Bund weiterhin abzugsfähig und die Kantone und Gemeinden können diese ebenfalls zulassen.
- Der Schuldzinsenabzug erfolgt neu nach der quotal-restriktiven Methode, d.h. wer nur über selbstgenutzte Liegenschaften verfügt, wird keinen Schuldzinsenabzug (neben den Hypothekarzinsen auch Zinsen auf Konsumkrediten oder Bankdarlehen) mehr machen können.
- Für Ersterwerber wird ein auf zehn Jahre beschränkter Schuldzinsenabzug eingeführt, welcher sich jährlich um 10% reduziert. Das Maximum im ersten Jahr beträgt CHF 10,000 für Ehepaare und CHF 5,000 für alle anderen Steuerpflichtigen.
Aktuell darf davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungsfrist rund zwei Jahre betragen dürfte und somit der Systemwechsel frühestens auf das Steuerjahr 2028 umgesetzt wird.
Sind Sie Eigentümer einer Erst- und/oder Zweitliegenschaft, stehen bei Ihnen Sanierungen an, planen Sie den Erwerb einer Liegenschaft, o.Ä.? Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung: Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.
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Remo Merz, 29. September 2025