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Anpassung der Kilometerentschädigung ab 2026

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat bekanntgegeben, dass die pauschale Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatfahrzeug per 1. Januar 2026 erhöht wird. Neu gelten CHF 0.75 pro gefahrenem Kilometer statt bisher CHF 0.70.

 

Einige kantonale Steuerämter haben zudem bestätigt, dass diese Anpassung auch für bereits genehmigte Spesenreglemente Anwendung findet. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Spesenregelungen zu prüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu aktualisieren.

 

Bei Fragen zur Umsetzung oder zur Überarbeitung bestehender Spesenreglemente unterstützen wir Sie gerne.

 

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Remo Merz, 15. Dezember 2025