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Individualbesteuerung – Abstimmung vom 8. März 2026

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu befinden (vgl.: LINK Bund Individualbesteuerung).

 

Bis jetzt findet in der Schweiz eine sogenannte «Familienbesteuerung» statt, d.h. dass Ehepaare zusammen besteuert werden. Auf der anderen Seite werden Konkubinatspaare, d.h. Unverheiratete, individuell besteuert. Der Zivilstand hat dabei eine Auswirkung auf die angewandten Steuertarife sowie Abzüge und damit auf die steuerliche Belastung von verheirateten und unverheirateten Paaren.

 

Mit der Annahme der Vorlage würden zukünftig auch verheiratete Paare individuell besteuert. Die Aufteilung von Einkommen und Vermögen hätte somit analog zur jetzigen Besteuerung bei unverheirateten Paaren zu erfolgen. Entsprechend würden die Unterschiede bei den Steuertarifen und Abzügen wegfallen, womit Verheiratete und Unverheiratete zukünftig grundsätzlich dieselbe Steuerlast zu tragen hätten.

 

Die Vorlage ist höchst umstritten und führt zu teils hitzigen Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern. Unbestritten ist aber, dass es Verlierer und Gewinner geben wird. Gewisse Familie mögen von der Abschaffung der «Heiratsstrafe» profitieren, wobei andere zukünftig mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen. Tendenziell profitieren sollten Ehepaare mit einem ähnlichen Einkommen. Traditionelle Einverdiener-Ehepaare müssten mit steuerlichen Nachteilen rechnen.

Was bedeutet das für Sie? Können Sie zukünftig mit einer tieferen oder sogar höheren Steuerbelastung rechnen. Prüfen Sie dies anhand der Modellrechnungen des Bundes: LINK Bund Auswirkungen Individualbesteuerung

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Barbara Bucher, barbara.bucher@fineac.ch oder Carmen Hofmann, carmen.hofmann@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 26.02.2026