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ESTV-Rundschreiben bzgl. steuerlich anerkannter Zinssätze für 2026 – Mindest- und Maximalzinsen in CHF wurden teils erneut reduziert

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen an Beteiligte in Schweizer Franken mittels Eigenkapital finanzierten Mitteln reduziert sich die Mindestverzinsung auf 0.75% (2025: 1%). Der Zuschlag bei fremdfinanzierten Mitteln auf den Selbstkosten verbleibt bei 0.25% bis 0.5% (über CHF 10 Mio. bzw. bis und mit CHF 10 Mio.), wobei die Verzinsung neu ebenfalls mindestens nur noch 0.75% betragen muss.

 

Bei Vorschüssen/Darlehen von Beteiligten in Schweizer Franken reduziert sich die Maximalverzinsung nur bei Betriebskrediten über CHF 1 Mio. Der Maximalzins wird bei Betriebskrediten ab CHF 1 Mio. von Handels- und Fabrikationsunternehmen auf 1.5% (2025: 1.75%) sowie bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften auf 1.25% (2025: 1.5%) reduziert. Die Maximalverzinsung der Liegenschaftskredite sowie der Betriebskredite bis CHF 1 Mio. bleibt unverändert zum Vorjahr.

 

Die steuerlich anerkannten Zinssätze für Fremdwährungen erfuhren in Anpassung an der Marktlage bei den Leitwährungen auch Reduktionen. Für USD reduziert sich der Zins auf 4% (2025: 4.25%) und für GBP ebenfalls auf 4% (2025: 4.5%). Für EUR verbleibt der Zins bei 2.5%.

 

Prüfen Sie auch für 2026, ob Ihre konzerninterne Finanzierung dem Fremdvergleichsgrundsatz standhält. Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Remo Merz, dipl. Steuerexperte, unter remo.merz@fineac.ch

 

Quelle: https://www.estv.admin.ch/de/zinssaetze-verrechnungssteuer

 

 

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Remo Merz, März 2026