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Gesetz über die Standortentwicklung: Jetzt Fördergesuche für 2024 bis am 31. Mai 2026 einreichen

Seit anfangs März 2026 können Fördergesuche basierend auf dem Gesetz und der Vollziehungsverordnung über die Standortentwicklung des Kantons Zug eingereicht werden. Ein wesentlicher Teil der Mehreinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer wird dadurch der Zuger Wirtschaft für Nachhaltigkeits- und Innovationsförderung zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2026 bis 2028 sind die jährlichen Förderbeiträge bei CHF 150 Mio. fixiert. Ab 2029 sollen diese i.d.R. 50% der jährlichen Netto-Mehrerträge aus der OECD-Mindeststeuer betragen.

 

Als förderungswürdig sieht der Kanton Zug die Nachhaltigkeit und Innovation an. Im Bereich Nachhaltigkeit wird in einem ersten Schritt für 2026 bis 2028 auf die CO2-Einsparungen bei gekauften Waren und Dienstleistungen (Scope 3 Kategorie 1, ISO 14064) fokussiert. Unternehmen, welche nachweislich bei diesem Prozessschritt 50,000 Tonnen CO2 Emissionen pro Jahre einsparen, können sich auf einen Förderbeitrag bewerben. Die quantitativ hohen Anforderungen werden zusätzlich mit dem Erfordernis einer Prüfungsbestätigung durch ein anerkanntes Revisionsunternehmen erhöht. Die Nachhaltigkeitsförderung ist deshalb faktisch nur sehr grossen Unternehmen zugänglich.

 

Im Bereich Innovation fördert der Kanton Zug innovative Tätigkeiten (Grundlagenforschung, angewandte industrielle Forschung, experimentelle Forschung und Tätigkeiten in Sachen immaterielle Güter/Rechte/Dempe-Funktionen) und in der Schweiz durchgeführte klinische Studien. Bei ersteren kann 25% von dem im Kanton Zug angefallenen abzugsfähigen Personalaufwand (inkl. 35% Zuschlag) als Förderbeitrag beantragt werden. Bei den klinischen Studien wird 25% von den eigenen angefallenen Sachaufwendungen in der Schweiz oder von den Kosten für die Durchführung einer klinischen Studie bei einem beauftragten Dritten in der Schweiz als Förderbeitrag in Aussicht gestellt.

 

Fördergesuche für 2024 müssen bis am 31. Mai 2026 (in elektronischer Form) eingereicht werden und jene für 2025 bis am 31. Mai 2027. Zu einem Antrag berechtigt sind juristische und natürliche Personen mit persönlicher (statuarischer Sitz/tatsächliche Verwaltung bzw. Wohnsitz/Aufenthalt) oder wirtschaftlicher (bspw. Betriebsstätte bzw. bspw. Geschäftsort) Zugehörigkeit im Kanton Zug. Ausgeschlossen sind sich in Liquidation befindliche Unternehmen oder jene mit Schulden gegenüber schweizerischen Behörden. Die Förderbeiträge erfolgen als direkte Auszahlungen oder in der Form von Steueranrechnungen. Der Minimalbeitrag beträgt CHF 7,500 pro Unternehmen, wobei ein allfälliges Maximum pro Unternehmen vom Regierungsrat festgesetzt werden kann. Die ersten Anträge für 2024 sollen bis spätestens Ende August 2026 beurteilt und mittels Verfügung bestätigt werden. Sollten sämtliche Anträge die gesamthaften Förderbeiträge übersteigen, erfolgt eine anteilsmässige Kürzung. Deshalb wird der definitive Betrag erst später festgelegt und soll jeweils im November ausbezahlt/verrechnet werden.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Remo Merz, dipl. Steuerexperte, unter remo.merz@fineac.ch

 

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Remo Merz, 9. April 2026