Publikationen Steuern

Umsatzabgabe: Sofortige administrative Erleichterung für Unternehmen

Bis anhin waren der Umsatzabgabe unterliegende Effektenhändler (primär Banken o.Ä. aber auch Händler und Vermittler sowie Gesellschaften mit mehr als CHF 10 Mio. steuerbaren Urkunden) verpflichtet, die Abrechnung mittels Formular 9 bzw. Formular 9 FL innert 30 Tagen nach Ablauf eines Quartals oder eines Geschäftsjahres unaufgefordert an die Eidgenössische Steuerverwaltung einzureichen. Die Pflicht bestand unabhängig davon, ob im entsprechenden Quartal oder Jahr auch effektiv der Umsatzabgabe unterliegende Transaktionen erfolgte, d.h. auch «Nuller»-Deklarationen hatten zu erfolgen.

 

Per sofort entfällt die Pflicht zur Einreichung von Formular 9 bzw. Formular 9 FL im Falle einer «Nuller»-Deklaration. Wird während einer Abrechnungsperiode (Quartal oder Jahr) keine Umsatzabgabe fällig, entfällt ab sofort die Deklarationspflicht und somit erstmals für das 2. Quartal 2026 (bei quartalsweiser Abrechnung) oder das Geschäftsjahr 2026 (bei jährlicher Abrechnung).

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Remo Merz unter remo.merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, Juni 2026