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Neues Transparenzregister: Meldepflicht ab 1. Oktober 2026
Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit werden insbesondere Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und weitere im Handelsregister eingetragene Gelsellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen (Ultimate Beneficial Owners, kurz «UBOs») in einem zentralen Transparenzregister des Bundes zu melden.
Meldepflichtige Personen
Zu melden sind die wirtschaftlich berechtigten Personen einer Gesellschaft. Als wirtschaftlich berechtigt gelten grundsätzlich natürliche Personen, die eine Gesellschaft direkt oder indirekt kontrollieren. Insbesondere durch eine Beteiligung von mindestens 25% am Kapital oder an den Stimmrechten. Eine wirtschaftliche Berechtigung kann auch aufgrund vertraglicher Rechte bestehen und muss im Einzelfall geprüft werden.
Falls Ihre Gesellschaft von der neuen Regelung betroffen sein könnte, bitten wir Sie, sich frühzeitig bei uns zu melden.
Fristen und Verantwortlichkeit
Die Fristen für die Eintragung variieren je nach Rechtsform und Revisionsart und betragen zwischen wenigen Monaten und zwei Jahren. Die detaillierten Fristen können Sie unserem beigefügten Q&A entnehmen.
Wird nach dem 1. Oktober 2026 eine Änderung im Handelsregister eingetragen, kann sich die Meldefrist auf einen Monat ab Eintragung verkürzen.
Die Meldung erfolgt elektronisch über die Plattform EasyGov und kann an einen Treuhänder oder einen anderen Vertreter delegiert werden. Die Verantwortung für die vollständige und korrekte Meldung verbleibt jedoch beim obersten Mitglied des leitenden Organs der Gesellschaft.
Vorsätzliche Verletzungen der Melde- und Auskunftspflichten oder die Missachtung behördlicher Verfügungen können mit Bussen geahndet werden.
Unsere Unterstützung für Sie
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Gesellschaft meldepflichtig ist und welche Frist gilt. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation und Dokumentation der wirtschaftlich berechtigten Personen und übernehmen auf Wunsch die vollständige Meldung über EasyGov.
Bitte informieren Sie uns auch frühzeitig über geplante Änderungen im Handelsregister oder im Aktionariat.
Alle weiteren Informationen zu den Fristen und den benötigten Unterlagen finden Sie in unserem Q&A zum Herunterladen.
Jan Blattmann, Mandatsleiter Steuern juristische Personen, steht Ihnen als zuständige Kontaktperson für Fragen zum Transparenzregister zur Verfügung. Gerne überprüfen wir, ob Ihre Gesellschaft von der Meldepflicht betroffen ist, welche Frist für Sie gilt und welche Unterlagen benötigt werden.
Kontaktieren Sie uns dazu direkt unter:
tjpg@fineac.ch
Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website von EasyGov zum Transparenzregister.
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WAS wir tun, ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!
Jan Blattmann, 17.09.2026