Publikationen Steuern
Verpassen Sie die Einzahlung in Ihre 2. und 3. Säule für 2026 nicht!
Zahlen Sie in Ihre Säule 3a ein und sorgen Sie so, individuell und flexibel, für die Zukunft vor. Gleichzeitig profitieren Sie von tieferen Steuern, da sich Ihr steuerbares Einkommen dadurch reduziert.
Die jährliche Einzahlung und deren Höhe kann von Ihnen individuell gewählt werden und ist möglich, solange Sie ein AHV/IV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen haben. Auch wenn Sie mehrere Vorsorgekonten führen, darf die Summe aller Einzahlungen den festgelegten Maximalbetrag nicht überschreiten. Als Maximalbeträge für das Jahr 2026 gelten folgende:
Maximalbetrag der Säule 3a*
* Erwerbstätig mit Pensionskasse CHF 7’258
* Erwerbstätig ohne Pensionskasse max. CHF 36’288 (max. 20% des Nettoerwerbseinkommen)
Nachträgliche Einzahlungen
Ab 2026 können Beitragslücken aus den Jahren ab 2025 geschlossen werden. Eine rückwirkende Anwendung für Jahre vor 2025 ist nicht möglich.
Neben dem ordentlichen jährlichen Maximalbetrag kann künftig auch der sogenannte „kleine Beitrag“ geleistet werden. Dieser kleine Beitrag entspricht dem jeweils maximal zulässigen Jahresbetrag für das betreffende Jahr (z. B. 2025: CHF 7’258).
Er erlaubt es, Beitragslücken gezielt zu füllen, wenn in einem Jahr nicht der gesamte Maximalbetrag einbezahlt wurde. Somit können verpasste oder unvollständige Einzahlungen nachgeholt und steuerlich geltend gemacht werden, zusätzlich zum regulären Beitrag im aktuellen Jahr.
Voraussetzungen: Für das Jahr der nachträglichen Einzahlung und für das rückwirkend zu ergänzende Jahr muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegen. Zudem muss der ordentliche Jahresbeitrag des jeweiligen Jahres vollständig entrichtet worden sein.
Einkäufe in die 2. Säule (Pensionskasse)
Eine weitere Möglichkeit, um Steuern zu sparen, ist der steuerlich voll abzugsfähige Einkauf in Ihre Pensionskasse*. Gerne beraten wir Sie persönlich über diese Optionen.
*Säule 3a- und PK-Guthaben sind von der Vermögenssteuer befreit und die Erträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Ein Kapitalbezug unterliegt zudem einer privilegierten Besteuerung. Ein Bezug als Rente ist hingegen voll steuerbar.
Unser Tipp für Sie
Nutzen Sie die Gelegenheit und erteilen Sie den Zahlungsauftrag für die Einzahlung in Ihre Säule 3a bis Ende November. Damit der einbezahlte Betrag von den Steuern 2026 abgezogen werden kann, muss er zwingend im Kalenderjahr 2026 auf dem Vorsorgekonto verbucht werden.
Falls Sie einen Einkauf in die Pensionskasse in Erwägung ziehen, nehmen Sie bis anfangs November mit Ihrer Pensionskasse Kontakt auf, damit Ihnen genug Zeit bleibt, um dies in die Wege zu leiten.
Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Astrid Rufli, Barbara Bucher oder Carmen Hofmann, Mandatsleiterinnen Steuern Privatkunden. steuern.NP@fineac.ch
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WAS wir tun, ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!
Carmen Hofmann, Oktober 2026