Publikationen Steuern

Sind US Aktien für Schweizer noch sinnvoll?

Wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz US-Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Immobilien usw.) vererben, können Erben in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden.

 

Zahlen sich US Aktien für Schweizer noch aus?

 

Aus anlagepolitischer Sicht kann dies sicher sinnvoll sein. Sind doch diese Wertpapiere sehr liquide und für alle möglichen Branchen vorhanden. Die Bewirtschaftung Ihres Portfolios überlassen wir als Steuerberater aber gerne den Vermögensverwaltern und Banken.

 

Wir möchten uns auf die steuerlichen, noch genauer erbschaftssteuerlichen Aspekte konzentrieren. Wenn Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz US-Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Immobilien usw.) vererben, können Erben in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden. Davon sind auch gängige Aktien wie z.B. Apple, Mc Donald, Coca-Cola etc. betroffen. Dies ist nicht neu, aber immer wieder erwähnenswert, da durch das Fatca-Abkommen hiesige Banken verpflichtet sind, Kunden mit Direktanlagen dem US Fiskus zu melden.

 

Die Schweiz hat zwar mit USA ein Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich Erbschaftssteuern. Dieses stammt aus dem Jahre 1951 und die Schweiz hat es bisher nicht geschafft es zu erneuern.

 

Die Steuerbelastung bei den vererbten US Vermögenswerten kann bis zu 40% betragen und die absolut sichere Freigrenze beträgt nur USD 60'000.

 

Die Freigrenze kann allenfalls mit der Deklaration und umfassenden Offenlegung des gesamten weltweiten Nachlasses gegenüber dem US Fiskus erhöht werden, dies ist aber ein äusserst zeitaufwendiger Prozess.

 

Alternativen:

 

  • Vollständig auf US Anlagen verzichten
  • Investitionen prüfen, die nicht in den USA domiziliert sind, aber einen US Fokus haben
  • Direktanlagen nur unterhalb des Freibetrages tätigen
  • Offenlegung des weltweiten Vermögens, Steuerfolgen akzeptieren und mithelfen, die Staatsfinanzen der USA zu sanieren

 

Ähnliche Überlegungen sind auch bei Investitionen in anderen Ländern prüfenswert.

 

Profitieren Sie vom Fachwissen und der Erfahrung unserer Steuerabteilung. Wir sind gerne bereit, Sie in diesem Thema zu unterstützten und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme info@fineac.ch.

 

Christoph Widmer - Partner, 29. März 2019

 

Stichworte: Steuern, US Vermögenswerte, ausländische Wertpapiere