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Umsetzung der Steuerreform

Das Schweizer Volk nimmt mit deutlichen 66.4% die STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) an und sagt damit «Ja» zu einem weiterhin attraktiven Steuerstandort!

 

Nach langem Ringen wurde nun am letzten Wochenende eine überfällige Steuerreform und AHV-Finanzierung verabschiedet.

 

In den nachfolgenden Ausführungen nehmen wir nur Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen.

 

Auswirkungen auf Unternehmungen (juristische Personen)

Per 1. Januar 2020 werden insbesondere die international unter Druck geratenen kantonalen Steuerprivilegien für Domizil-, Holding- und gemischte Gesellschaften, auf Bundesebene die Prinzipalbesteuerungen und das Finance Branch Regime abgeschafft.

 

Durch eine kantonal reduzierte Steuerbelastung und diverse international akzeptierte Massnahmen wie:

 

- Patentboxen

- Abzug für Forschung und Entwicklung

- Abzug für Eigenfinanzierung

- Aufdeckung von stillen Reserven

 

wird der Wegfall vorgenannter Steuer-Privilegien ab 1.1.2020 abgefedert.

 

 

Auswirkungen auf Privatpersonen (natürliche Personen)

Von grösster Auswirkung ist insbesondere die erhöhte Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10% am Stammkapital). Diese wird bei der Bundessteuer von heute 60% (Privatvermögen) auf 70% erhöht. Neu müssen die Kantone die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zu mindestens 50% besteuern. (Kantone Zug und Schwyz geplant ab 1.1.2019 weiterhin 50%, Zürich bisher 50% ab 1.1.2023 60%).

 

Was bleibt zu tun:

Durch das kurzfristige Inkrafttreten (1.1.2020) bleibt relativ wenig Zeit um entsprechend zu reagieren.

Unternehmungen sollten prüfen, ob vorgenannte Massnahmen in Zukunft bestehen oder steuerliche Aufdeckungen von stillen Reserven zu nutzen sind.

Privatpersonen, welche Kontrolle über ihre Beteiligungen haben, sollten prüfen, ob substanzielle Dividendenausschüttungen im Jahr 2019 einen Sinn machen.         

 

 

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir detailliert zu einzelnen Themen der STAF informieren. Falls Sie vorher Unklarheiten oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. info@fineac.ch oder 041 727 51 00.

 

Albert Blattmann 20. Mai 2019

 

Stichworte: Steuerreform, STAF, attraktiver Steuerstandort