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Neue Tarifstruktur bei den Radio- und Fernsehabgaben ab dem 1. Januar 2021

Die Radio- und Fernsehabgaben werden ab 2021 gesenkt.

 

Der Bundesrat hat beschlossen, den Beitrag für alle Schweizer Privathaushalte um Fr. 30 pro Jahr zu senken. Auch die Wirtschaft wird entlastet. Die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe wird verfeinert und 93% der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen.

 

Anfangs 2019 trat das neue Bundesgesetz der Radio und TV-Gebühren in Kraft. Von da an wurden die Rechnungen an Privathaushalte von der Firma Serafe versandt und die Gebühren für Unternehmen wurden von der Eidg. Steuerverwaltung erhoben. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts.

 

Gestützt auf eine Tarifüberprüfung werden die Gebühren für Privathaushalte per 1. Januar 2021 von Fr. 365 auf Fr. 335 pro Jahr gesenkt. Die Abgabe für Kollektivhaushalte, zu denen beispielsweise Alters- und Pflegeheime sowie Studentenwohnheime gehören, beläuft sich neu auf Fr. 670 statt Fr. 730. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit.

 

Weiter wurde die Tarifstruktur für die Unternehmen verfeinert. Statt bisher 6 wurden neu 18 Tarifstufen definiert. Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als Fr. 500 000 bleiben weiterhin von der Abgabe ausgenommen.

 

Abgabepflichtig sind Firmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens Fr. 500 000 (ohne MWST) erzielen. Massgebend ist der deklarierte Gesamtumsatz (abzüglich Entgeltsminderungen) in der MWST-Abrechnung (Ziffer 200).

 

Zum Jahresumsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz eines Unternehmens, unabhängig von der steuerlichen Qualifikation bei der Mehrwertsteuer. Dazu gehören auch Umsätze aus Leistungen, die von der MWST ausgenommen oder befreit sind.

 

Hier finden Sie die Tarifübersicht vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM

 

 

WAS  wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Kathrin Kühn 19. November 2020

 

Stichworte: Radio- und Fernsehabgaben