Publikationen Treuhand und Firmenadministration

Ausblick Aktienrechtsrevision

Nach einem Jahrzehnte dauernden Gesetzgebungsverfahren hat das Schweizer Parlament letztes Jahr den Gesetzestext zur Aktienrechtsrevision verabschiedet.

 

Neben der Übernahme der Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV»), der Einführung einer Ziel-Geschlechterquote in der Geschäftsleitung für bedeutende börsenkotierte Unternehmen sowie die Einführung einer Offenlegungspflicht für Zahlungen an staatliche Stellen für bedeutende Rohstoffförderunternehmen, gibt es zahlreiche sonstige Änderungen mit höherer praktischer Relevanz für die gesamte Breite der Schweizer Unternehmen:

 

  • Aktienkapital kann in Fremdwährung festgelegt werden

 

  • Neuer Mindestnennwert pro Aktie unter einem Rappen bzw. neu einfach >0

 

  • Erhöhung Flexibilität in der Eigenkapitalausstattung, mittels Kapitalband kann VR für max. fünf Jahre das Aktienkapital flexibel erhöhen und reduzieren

 

  • Explizite Regelung zur Möglichkeit der Schüttung einer Zwischendividende sowie der Liberierung durch Verrechnung von Forderungen

 

  • GV kann neu virtuell durchgeführt werden und an mehreren Tagungsorten sowie auch im Ausland

 

  • Allgemeine Stärkung der Aktionärsrechte

 

Nach Inkrafttreten, was aktuell nicht vor dem 1. Januar 2023 erwartet wird, haben sämtliche Gesellschaften zwei Jahre Zeit ihre Statuten und Reglemente dem neuen Aktienrecht anzupassen.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte, merz@fineac.ch.

 

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Remo Merz, 1. September 2021

 

Stichworte: Aktienrecht, Aktienrechtsrevision