Publikationen Treuhand und Firmenadministration

Aktienrechtsrevision tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Die vom Parlament im Sommer 2020 verabschiedete Aktienrechtsrevision wird nun vom Bundesrat per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

 

Die Revision beinhaltet die Umsetzung der Abzocker-Initiative (und somit Aufhebung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften; VegüV), neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, Einführung von Geschlechterrichtwerten sowie strengere Transparenzregeln für Unternehmen in der Rohstoffförderung. Wir verweisen auf unseren Ausblick in dieser Sache vom 1.  September 2021 (LINK News Fineac) und möchten nochmals auf einige zentrale Änderungen hinweisen:

 

  • Aktienkapital kann in Fremdwährung festgelegt werden (bereits bisher konnte Rechnungslegung in der für Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung erfolgen)

  • Neuer Mindestnennwert pro Aktie unter einem Rappen bzw. neu einfach > Fr. 0

  • Erhöhung Flexibilität in der Eigenkapitalausstattung, mittels Kapitalband kann VR für max. fünf Jahre das Aktienkapital flexibel um max. 50% des eingetragenen Aktienkapitals erhöhen oder herabsetzen

  • Aufgrund Kapitalband wird genehmigte Kapitalerhöhung aufgehoben

  • Explizite Regelung zur Möglichkeit der Schüttung einer Zwischendividende sowie der Liberierung durch Verrechnung von nicht werthaltigen Forderungen (nicht oder nicht vollständig durch Aktiven gedeckt)

  • GV kann neu virtuell durchgeführt werden und an mehreren Tagungsorten sowie auch im Ausland

  • Bestimmungen zur beabsichtigten Sachübernahme – als Tatbestand einer qualifizierten Gründung/Kapitalerhöhung – werden aufgehoben

  • Neu wird festgehalten, dass für Schwellenwert des hälftigen Kapitalverlustes nur nicht rückzahlbare gesetzliche Reserven zählen

  • Rangrücktritte müssen neu auch explizit die Zinsforderungen während der Überschuldung umfassen

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Remo Merz, dipl. Steuerexperte merz@fineac.ch.

 

Folgen Sie uns auf LinkedIn und bleiben Sie auf dem neusten Stand.

 

WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Remo Merz, 1. September 2021

 

Stichworte: Aktienrecht, Aktienrechtsrevision