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Neues Aktienrecht – Wichtige Änderungen auch für KMU

Am 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht in Kraft. Für KMU interessant sind die Möglichkeit der Zwischendividende und die neuen flexiblen Formen zur Durchführung der Generalversammlung. Die meisten Bestimmungen gelten analog auch für die GmbH.

 

Dividende aus dem Gewinn des laufenden Geschäftsjahres

Die Generalversammlung kann neu eine Zwischendividende, d.h. eine Dividende aus dem Gewinn des laufenden Geschäftsjahres, beschliessen. Eine Zwischendividende kann für die Steuerplanung der Unternehmerin oder des Unternehmers interessant sein. Nützlich ist die Zwischendividende auch zur Umverteilung von Liquidität oder bei einer unterjährigen Veränderung im Aktionariat.

 

Für eine Zwischendividende muss ein Zwischenabschluss erstellt werden. Gesellschaften, die ihre Jahresrechnung von einer Revisionsstellen prüfen lassen, müssen auch den Zwischenabschluss vor der Generalversammlung revidieren lassen.

 

Generalversammlungen auf dem Zirkularweg

Die Bestimmungen zur Durchführung der Generalversammlung werden umfassend modernisiert. Neu kann eine Generalversammlung an mehreren Tagungsorten, ganz virtuell oder hybride d.h. in einer Kombination von physischer Präsenz und virtuell durchgeführt werden. Für KMU interessant ist die neue Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung auf dem Zirkularweg schriftlich oder elektronisch zu fassen. Dies, sofern alle Aktionäre mit dieser Form der Beschlussfassung einverstanden sind. 

 

Die meisten Bestimmungen des neuen Aktienrechts, insbesondere auch bezüglich der Zwischendividende oder die neuen Formen zur Durchführung der Generalversammlung, gelten sinngemäss auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Einige Änderungen des Aktienrechts erfordern eine Anpassung der Statuten. Es empfiehlt sich, die aktuellen Statuten von einer Fachperson prüfen zu lassen.

 

Daniel Grunder, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt SAV Erbrecht

Grunder Rechtsanwälte AG, Baar

www.grunder-law.ch

 

 

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28. März 2023

 

Stichworte: Neues Aktienrecht, KMU, Zwischendividende, Generalversammlung