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Musterspesenreglemente SSK: «Neue Vorgaben»

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat ihre Mustervorlagen für Spesenreglemente mit Gültigkeit ab 1. Mai 2024 auf Ihrer Webseite (SSK - Spesenreglemente) aufgeschaltet.

 

Überarbeitet wurden jedoch nicht die bestehenden Mustervorlagen selbst, sondern die Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung durch die verschiedenen kantonalen Steuerverwaltungen. Neu ist die Mustervorlage: Autopauschalen für den geschäftlichen Gebrauch des Privatwagens erschienen.

 

Neben den formellen Anforderungen an ein Spesenreglement wurden neu Maximalansätze für pauschale Repräsentationsspesen und Autopauschalen festgelegt (materielle Anforderungen). Hierzu folgend das Wichtigste:

 

Pauschale Repräsentationsspesen

  • Übersteigen die pauschalen Repräsentationsspesen CHF 6'000 pro Jahr, dürfen sie maximal 5 % des Bruttolohns (inkl. variable Vergütungen) betragen.
  • Es gilt ein Maximalansatz von CHF 24'000 pro Jahr.

 

Autopauschalen

  • Erst anwendbar ab einer Kilometerleistung von über 12'000 km pro Jahr.
  • Je nach Kilometerleistung belaufen sich die Pauschalen zwischen CHF 9'600 und max. CHF 24'000.
  • Die Berechtigung muss mittels Kilometererhebung nachgewiesen und überprüft werden.
  • Ein Abzug für den Arbeitsweg in der persönlichen Steuererklärung des Mitarbeitenden entfällt.

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die kantonalen Steuerverwaltungen für die gegenseitige Anerkennung eines genehmigten Spesenreglements auf die neuen formellen / materiellen Vorgaben abstützen werden. Abweichende Regelungen sind für sie nicht bindend.

 

Überprüfen Sie mit uns Ihre bestehenden Spesenreglemente hinsichtlich der formellen und materiellen Vorgaben. Gerne beraten wir Sie auch bei der Erstellung eines neuen Spesenreglements.

 

Für eine individuelle Beratung oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Reto Leisibach, Mandatsleiter Treuhand und Partner oder Remo Merz, dipl. Steuerexperte und Partner. 

 

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WAS wir tun ist nicht einzigartig, aber WIE wir es tun!

 

Patrick Lindegger, 20.06.2024

 

Stichworte: Saläradministration, Steuern, Musterspesenreglemente, Neue Vorgaben, Spesenreglemente, SSK, Schweizerische Steuerkonferenz, Autopauschlen, Repräsentationsspesen