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Gesellschaftsgründungen mit Kryptowährungen als Sacheinlage

Am 25. September 2017 hat das Handelsregisteramt des Kantons Zug als erstes in der Schweiz eine Gründung mit Bitcoins (Kryptowährung) als Sacheinlage zugelassen.

 

Es handelt es sich hierbei um eine qualifizierte Gründung, im vorliegenden Fall «Sacheinlage Gründung» genannt.

 

Für Sacheinlagen werden ein Sacheinlagevertrag, ein Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors verlangt. Im Zusammenhang mit Kryptowährungen können teilweise grössere Wertschwankungen vorkommen, daher muss im Vorfeld der Gründung immer mit einer grösseren Bewertungsreserve gearbeitet werden.

 

Im Zeitpunkt der Eintragung muss zwingend eine genügende Kapitaldeckung gewährleistet sein. Andernfalls wird das Handelsregister eine Eintragung verweigern.

 

Der über dem Nennwert des einbezahlten Kapitals liegende Betrag kann nach der Eintragung dem Aktionär als Darlehen oder Kontokorrent gutgeschrieben werden.

 

Alta Group AG, zugelassene Revisionsexpertin und Mitglied des Branchenverbandes ExpertSuisse, kann Sie bei dieser neusten Gründungsmethode unterstützen!

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne per Telefon 041 720 11 11 oder per E-Mail info@alta.ch zur Verfügung.

 

Christoph Widmer 16.11.2017

 

Stichworte: Krypotwährungen