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Neuregelung des steuerlichen Abzuges für Aus- und Weiterbildungskosten ab 1.1.2016
Beachten Sie die Neuregelung ab der Steuerperiode 2016:
Neu sind nicht nur Weiterbildungskosten, sondern auch berufliche Ausbildungskosten von den Steuern abziehbar, sofern es sich nicht um Kosten für eine Erstausbildung (Berufslehre, Fachmittelschule, Gymnasium) handelt. Der Abzug beträgt jährlich maximal CHF 12'000 (ab der Steuerperiode 2016).
Kosten für Kurse im Hobbybereich sowie nicht berufsnotwendige Sprachkurse sind weiterhin nicht abziehbar.
Kathrin Kühn 11. Januar 2018
Stichworte: Steuern
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